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Versicherte

Versicherte

Liebe Krankenkassenversicherte,

wir danken Ihnen für das Interesse, ein Kuraufenthalt in Turčianske Teplice zu absolvieren. Gern informieren wir Sie darüber, dass unser Heilbad zurzeit gültige Verträge über Erbringung der Kurfürsorge (A, B) mit allen slowakischen Krankenkassen hat.

Vergessen Sie nicht, dass Sie selbst wählen können, welches Heilbad Sie besuchen möchten und Ihre Krankenkasse wird es akzeptieren. Sollten Sie kein Heilbad wählen, so wird es von der Krankenkasse je nach freien Kapazitäten und Entfernung von Ihrem Wohnort bestimmt.

Die hohe Qualität unserer Dienstleistungen ist durch mehrere weltweit anerkannte Zertifikate garantiert. Zur besseren Orientierung haben wir für Sie „10 KURGEBOTE FÜR VERSICHERTE“ vorbereitet, die Informationen und praktische Ratschläge, die Ihnen bei der Stellung des Kurantrages helfen, beinhalten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ing. Zuzana Ďurinová
Generaldirektorin


Die 10 Kurgebote

1. Fünf Vorteile des Heilbades Turčianske Teplice

  1. Tradition und Lage – Das Heilbad Turčianske Teplice gehört zu den ältesten slowakischen Heilbädern mit einzigartiger Lage – es liegt direkt am tektonischen Bruch auf der sogen. Piscina – direkt auf der Thermalwasserquelle.

  2. Einzigartiges Heilwasser – das Thermalmineralwasser in Turčianske Teplice ist reich mineralisiert (Sulfate, Hydrogenkarbonate, Kalzium, Magnesium, Eisen und andere) und hat nachweislich Heilwirkungen bei Krankheiten des Bewegungsapparates, urologischen Krankheiten, Nervenkrankheiten und gynäkologischen Krankheiten. Die Gesamtmineralisierung von 1524 mg/l ist eine der höchsten nicht nur in der Slowakei.

  3. Modernisierung – Im Heilbad Turčianske Teplice haben wir in den letzten 10 Jahren beachtliche Mittel in die Erhöhung des Standards der Gesundheitsfürsorge, sowie in die Unterkunft und Gastronomie investiert.

  4. Dienstleistungen hoher Qualität – entgegenkommendes und fachlich geschultes Personal bietet Ihnen ein breites Angebot an Kurdienstleistungen.

  5. Wunderschöne Umgebung von Turčianske Teplice sowie der gesamten Region Turiec bietet bunte Möglichkeiten für aktive Freizeitgestaltung das ganze Jahr durch.

2. Wer besucht unser Heilbad

Krankenkassenversicherte – Indikationsgruppe „A“

  • Gesundheitsfürsorge (ärztliche Untersuchungen, Kurbehandlungen), Unterkunft und Verpflegung werden völlig aus der öffentlichen Gesundheitsversicherung vergütet.

  • Mit Verweis auf das Gesetz Nr. 268/2014 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 582/2004 sind wir mit Wirkung vom 15.10.2014 verpflichtet, für eine entgeltliche vorübergehende Unterkunft die Unterkunftssteuer einzunehmen. Die aktuelle Höhe gemäß gültiger Allgemeinbindender Verordnung der Stadt Turčianske Teplice beträgt 1 € pro Person und Nacht. Mit Wirkung vom 24.10.2014 reduzieren wir die Höhe der Kurgebühr von dem bisherigen 1 € pro Person und Nacht auf 0,05 € pro Person und Nacht (incl. MwSt.)

  • Der Patient trägt bei der Kurbehandlung die Reisekosten selbst.

  • Außerdem zahlt der Patient bei der Kur eine Gebühr für Dienstleistungen in Höhe von 1,66 € für jede Nacht im Heilbad.

Wer ist von dieser Gebühr für Dienstleistungen befreit?

  • Bei der Indikationsgruppe A – Blutspender mit mindestens silbernen Auszeichnung.

  • Patienten in materieller Not zahlen diese Gebühr nur für die ersten drei Nächte des Aufenthaltes. Es ist notwendig, sich mit dem Beschluss über Sozialhilfeleistungen des zuständigen Amtes gemäß Sondervorschrift vorzuweisen.

Krankenkassenversicherte – Indikationsgruppe „B“

  • Gesundheitsfürsorge (ärztliche Untersuchung, Kurbehandlungen) wird aus der öffentlichen Gesundheitsversicherung vollständig erstattet, Dienstleistungen (Verpflegung, Unterkunft) werden von der Krankenkasse nicht erstattet. Der Patient muss sie selbst tragen.

  • Mit Verweis auf das Gesetz Nr. 268/2014 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 582/2004 sind wir mit Wirkung vom 15.10.2014 verpflichtet, für eine entgeltliche vorübergehende Unterkunft die Unterkunftssteuer einzunehmen. Die aktuelle Höhe gemäß gültiger Allgemeinbindender Verordnung der Stadt Turčianske Teplice beträgt 1 € pro Person und Nacht. Mit Wirkung vom 24.10.2014 reduzieren wir die Höhe der Kurgebühr von dem bisherigen 1 € pro Person und Nacht auf 0,05 € pro Person und Nacht (incl. MwSt.)

  • Der Patient trägt bei der Kurbehandlung die Reisekosten selbst.

Selbstzahlende Gäste

Als selbstzahlender Gast können Sie freiwillig aus einzelnen Entspannungs-, Kur- und Präventionsaufenthalten wählen.

  • Kuraufenthalte

  • Wellnessaufenthalte

  • Urlaubsaufenthalte

3. Indikationen, die im Heilbad Turčianske Teplice behandelt werden.

Sehen Sie sich die Indikationen an:

4. Allgemeine Kontraindikationen der Kurfürsorge

Sehen Sie sich die Kontraindikationen an

Sehen Sie sich die Kontraindikationen an

Antrag auf Kurfürsorge

Die Kurfürsorge müssen Sie selbst als Patient/Patientin beantragen. Wenn Sie eine Erstattung der Kurfürsorge von Ihrer Krankenkasse wünschen, so empfehlen wir Ihnen, den Antrag von Ihrem Allgemeinarzt für Erwachsene oder Ihrem Facharzt ausfüllen zu lassen.

Untersuchungen

Dem ausgefüllten Formblatt des Antrages auf Kurfürsorge müssen klinische Untersuchungen und Laboruntersuchungen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, beigefügt werden. Die Indikationsliste gibt an, welche konkreten Untersuchungen der Patient absolvieren muss.

Bei Patienten im Alter von über 70 Jahren müssen neben den grundlegenden Untersuchungen auch Ergebnisse der inneren Untersuchung beigefügt werden.

Zustellung des Antrages auf Kurfürsorge

Der vollständige Antrag ist dann persönlich oder per Post Ihrer Krankenkasse zuzustellen, die ihn nach der Beurteilung durch ihren Revisionsarzt anschließend genehmigen oder ablehnen wird.

Genehmigung der Kurfürsorge

Soweit Ihnen die Indikationsgruppe A genehmigt wurde, so wird der Antrag auf Kurfürsorge an das von Ihnen gewählte Heilbad geschickt und Sie erhalten per Post von der Krankenkasse eine Information über die Genehmigung der Kurbehandlung.

Falls Ihnen die Indikationsgruppe B genehmigt wurde, erhalten Sie zusammen mit dem Antrag auch eine Liste der Heilbäder, in denen Sie die Kur absolvieren können.

Wählen Sie uns

Falls Sie eine der oben genannten Indikationen haben, finden Sie in der Liste auch unser Heilbad Turčianske Teplice.

Im Standardangebot ist kontinentale Verpflegung mit einer bestimmten vereinbarten Verpflegungseinheit; Sie können gegen Nachzahlung auch Verpflegung in Form von Büffet bestellen.

Länge des Aufenthalts

Die Länge des Aufenthalts wird in der Indikationsliste für die Kurfürsorge der Slowakischen Republik geregelt.

6. Welche Untersuchungen müssen Sie vor dem Antritt der Kur absolvieren

Höchstens 14 Tage vor dem Antritt der Kurfürsorge müssen Sie eine Bestätigung von Ihrem Allgemeinarzt ausstellen lassen, dass Sie fähig sind, diese Kur zu absolvieren.

7. Vergessen Sie nicht, zur Kur mitzunehmen:

- Versichertenausweis, Personalausweis;
- Genehmigung der Kurfürsorge von der Krankenkasse;
- Vorladung zur Kur vom Heilbad;
- Bestätigung über aktuellen Gesundheitszustand von Ihrem Arzt, die nicht älter als 14 Tage sein darf aus der Sicht der Ausschließung möglicher Kontraindikation; diese Bestätigung ist dem behandelnden Arzt bei der Eingangsuntersuchung vorzulegen;
- medizinische Hilfsmittel und Medikamente, die Sie regelmäßig nützen bzw. einnehmen (in einer Menge, die für die ganze Dauer der Kur ausreicht).

8. Wer bestimmt das Behandlungsprogramm im Heilbad

Das vollständige Behandlungsprogramm wird von unserem Facharzt für jeden Patienten individuell aufgrund der Eingangsuntersuchung und des aktuellen Gesundheitszustandes bestimmt.

Im Heilbad Turčianske Teplice arbeitet ein Team erfahrener Ärzte in mehreren medizinischen Bereichen. Sie beraten die Kunden gern, welche Behandlungen angesichts ihren aktuellen Gesundheitszustandes für die Behandlung ihrer Gesundheitsbeschwerden oder Prävention geeignet sind. An einzelnen Arbeitsplätzen kümmern sich erfahrene Physiotherapeuten, Masseure und Mitarbeiter der Balneotherapie um die Kunden.

9. Wer hat einen Anspruch auf Begleitung

Die Begleitperson für den Aufenthalt wird von dem Revisionsarzt entsprechender Krankenkasse genehmigt.

Die Begleitperson zahlt bei der stationären Gesundheitsfürsorge den Betrag von 3,32 € pro Aufenthaltstag für die im § 38 Abs.3 Buchst. f) des Gesetzes genannten Dienstleistungen, soweit der Versicherte von der Zahlungspflicht gemäß § 38 Abs. 8 Buchst. f) des Gesetzes Nr. 577/2004 nicht befreit ist.

10. Nützliche Informationen – direkte Kontakte

Möchten Sie sich zum Kuraufenthalt, der von der Krankenkasse erstattet wird (Versicherte der A- und B-Gruppe) beraten?

Kontaktieren Sie uns unter:
Tatiana Babišová +421 43 49 13 363 babisova@therme.sk

Mgr. Michal Čavrnoch +421 43 49 13 389 cavrnoch@therme.sk